Baugrundstück für Einfamilien- und Doppelhäuser in Großsteinberg

Lage

Parthenstein ist eine Gemeinde im sächsischen Muldentalkreis und umfasst die Dörfer Grethen, Großsteinberg, Klinga und Pomßen. Großsteinberg liegt südöstlich von Leipzig in etwa 20 Straßenkilometer Entfernung.

Das Gemeindegebiet von Parthenstein befindet sich zwischen Naunhofer Forst und Planitzwald, unweit der Autobahnseen. Die umliegenden Städte sind Naunhof (4 km), Trebsen / Mulde (8 km), Brandis (9 km) und die Kreissstadt Grimma (6 km).

Großsteinberg ist überregional über die Autobahn A 14 erschlossen (Anschlussstelle Klinga, ca. 3 km entfernt). Durch den Ort führen die S 46 und eine Bahnlinie (Bahnstation ca. 1 km entfernt). Die Entfernung bis zum internationalen Flughafen Leipzig-Halle beträgt nur 25 km (über A 14). Der öffentliche Nahverklehr wird über eine Buslinie sichergestellt.

Es gibt in Großsteinberg Einzelhandelseinrichtungen für den täglichen Bedarf. Im Ort befinden sich außerdem Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen, u. a. das Gemeindeamt von Parthenstein.

Anschrift: 04668 Parthenstein, Großsteinberg, Klingaer Straße
Gemarkung: Großsteinberg
Flurstück: 401 / 6
Grundstücksgröße: Ca. 4.900 m²
Bauvorhaben: Neubau von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern
Verkaufspreis: 150.000 € zzgl. MC

Objekt

Das Verkaufsobjekt ist ein Grundstück im Norden von Großsteinberg, momentan als Ackerland genutzt. Durch den Eigentümer und einem von Ihm beauftragten Architekten sowie die Gemeinde Parthenstein wurde das Gelände planerisch zum Rohbauland entwickelt. Das Gebiet ist gemäß § 34 BauGB Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und kann bebaut werden.

Die von den Trägern bestätigte Planung sieht eine Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern und Doppelhäusern vor. Entsprechende Genehmigungen liegen vor. Das Grundstück gilt als voll erschlossen, wobei die innere Erschließung für die Bebauung noch zu erfolgen hat.

Das Grundstück ist etwa eben und höhengleich mit dem Straßenkörper. Nach Prüfung bestehen eine durchschnittliche Tragfähigkeit des Baugrunds, ein durchschnittlicher Grundwasserflurabstand sowie kein Altlastenverdacht.

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