Allgemeine Geschäftsbedingungen der TreS Immobilien GmbH
Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Will der Angebotsempfänger ergänzende Informationen, so wollen wir bemüht sein, diese unter dem gleichen Vorbehalt für ihn zu beschaffen.
Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.
Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so hat er uns dies, unter Offenlegung der Informationsquelle, unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zu Stande kommt. Darauf gründet sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen,
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (z. B. Erbbaurecht) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
- in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zu Stande kommen,
- ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zu Stande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird (§ 652 BGB).
Unsere Gebühren:
Nachweis-/Vermittlungsgebühr Mietvertrag Wohnraum: 2 Monatskaltmieten
Zur Monatsmiete zählen nicht die Betriebskostenvorauszahlungen, es sei denn, es handelt sich um eine Pauschale. Diese sind dann Bestandteil der Provisionsberechnungsgrundlage, unabhängig davon, ob sie im Mietvertrag separat ausgewiesen oder Teil des vereinbarten Mietzins sind.
Nachweis-/Vermittlungsgebühr Mietvertrag Gewerberaum: 3 Monatskaltmieten
Nachweis-/Vermittlungsgebühr Kaufvertrag: 5% des Kaufpreises
Sämtliche Gebühren verstehen sich zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, Januar 2007


